Super Idee, so weit hatte ich noch gar nicht gedacht.
Übrigens: Wer Kinder missbraucht oder Frauen vergewaltigt verliert nicht zwangsläufig seinen Job....
ah - nee, is klar, die Opfer arbeiteten dann ja auch in einem anderem Unternehmen ( oder gehen noch in den Kindergarten) ... ich dummi ...
... das bringt mich jetzt wiederum darauf, dass natürlich auch eine Sozialprognose erstellt werden muss. Allerdings seh ich da schwarz, in dem Alter ändert sich keiner mehr.
Aber auf deine Frage: Das ist gar nicht komisch. Natürlich immer vorausgesetzt, dass ich alles richtig verstanden habe. Die Kündigungen wurden nicht aufgrund der Diebstähle ausgesprochen, sonder aufgrund des daraus resultierenden Vertrauensverlustes. Der Diebstahl muss, wie wir bei den Pfandbons gelernt haben, auch nicht nachgewiesen werden. Der alleinige Verdacht reicht völlig.
Auf meiner Palme ist übrigens noch ein Platz frei...
Ja... daß der Diebstahl noch nicht mal nachgewiesen werden muss... das ist sowieso der Oberhammer :(...
Es reicht also, daß der Arbeitgeber dem Gericht glaubhaft machen kann, daß jemand was genommen haben KÖNNTE... und dann vielleicht noch einen Arbeitgeber als Zeugen benennt... der natürlich die reine Wahrheit sagt... und keinesfalls von seinen Vorgesetzten beeinflusst ist...
Aber wenn jemand mal eben ein paar Milliarden verzockt... dann darf er bleiben... wird weder angeklagt noch entlassen... und von unserem Steuergeld bekommt er dann noch fette Boni-Millionen in den Hintern geblasen...
ganz ruhig Aurisa, komm setz dich erstmal ...
Um genau zu sein und immer noch vorausgesetzt ich habe es richtig verstanden, muss glaubhaft gemacht werden, dass das Vertrauen aufgrund eines Verdachtes zerstört ist. Der Verdacht selber scheint nur von untergeordneter Bedeutung zu sein.
Und die Sache mit den Boni, das ist eine andere Baustelle, dafür hab ich eine separate Palme ;o)
Übrigens: Wer Kinder missbraucht oder Frauen vergewaltigt verliert nicht zwangsläufig seinen Job....
ah - nee, is klar, die Opfer arbeiteten dann ja auch in einem anderem Unternehmen ( oder gehen noch in den Kindergarten) ... ich dummi ...
... oder habe ich da grad´ etwas falsch verstanden ...
Aber mal ernsthaft: Du hast recht. Wenn ich richtig informiert bin, dann wurde keiner der Diebe zivilrechtlich belangt. Komisch ...
Aber auf deine Frage: Das ist gar nicht komisch. Natürlich immer vorausgesetzt, dass ich alles richtig verstanden habe. Die Kündigungen wurden nicht aufgrund der Diebstähle ausgesprochen, sonder aufgrund des daraus resultierenden Vertrauensverlustes. Der Diebstahl muss, wie wir bei den Pfandbons gelernt haben, auch nicht nachgewiesen werden. Der alleinige Verdacht reicht völlig.
Auf meiner Palme ist übrigens noch ein Platz frei...
Es reicht also, daß der Arbeitgeber dem Gericht glaubhaft machen kann, daß jemand was genommen haben KÖNNTE... und dann vielleicht noch einen Arbeitgeber als Zeugen benennt... der natürlich die reine Wahrheit sagt... und keinesfalls von seinen Vorgesetzten beeinflusst ist...
Aber wenn jemand mal eben ein paar Milliarden verzockt... dann darf er bleiben... wird weder angeklagt noch entlassen... und von unserem Steuergeld bekommt er dann noch fette Boni-Millionen in den Hintern geblasen...
Um genau zu sein und immer noch vorausgesetzt ich habe es richtig verstanden, muss glaubhaft gemacht werden, dass das Vertrauen aufgrund eines Verdachtes zerstört ist. Der Verdacht selber scheint nur von untergeordneter Bedeutung zu sein.
Und die Sache mit den Boni, das ist eine andere Baustelle, dafür hab ich eine separate Palme ;o)