Naiv
Ein Beamter muss entlassen werden, wenn er etwas ausgefressen hat und ihm ein Gericht dafür eine Strafe von mindestes 12 Monaten aufbrummt. So zumindestest habe ich die entsprechende Passage über Beamtenrecht im Wikipedia verstanden.
Diese im Beamtenrecht festgelegte Grenze, hat mich auf die Idee gebracht, auch im Rahmen der "ich bestehle meinen Arbeitgeber"-Fälle, das Strafrecht einzuschalten. Diebstahl ist ja nun kein Kavalliersdelikt und das Strafrecht ist schließlich dafür zuständig. Es scheint vielleicht so, als ob ich hier mit Kanonen auf Spatzen schießen will. Aber ein Prozess der einen Diebstahl verhandelt, untersucht auch akribisch, wie diebisch der Dieb wirklich war. Da werden Zeugen gehört. Hat sie die Pfandbons tatsächlich genommen? Sind die Zeugen glaubwürdig? Gibt es weitere Spuren wie Fingerabdrücke und verräterische Genanhaftungen? Wie hoch darf man den Wert von Maultaschen noch ansetzen auf ihrem Weg zum Mülleimer. Sind sie noch Maultasche oder schon Müll? Ist ein Mitnahmeverbot in diesem Fall verfassungsrechtlich gedeckt? Befand sich die Sekretärin vielleich sogar in einem Verbotsirrtum, da der Bestohlene es jahrelang nicht für nötig gehalten hatte, sie auf ihr unrechtes Tun aufmerksam zu machen. Oder befand sie sich in einer Notlage, weil der Duft der Bulette in ihrem hungrigen Hirn eine Heißhungerattacke auslöste und sie sich nicht anders zu helfen wußte?
Hat der Bestohlene allen seinen Sorgfaltspflichten genüge getan. Als da wären ....
Ja, ich glaube wirklich, alle diese Fragen müssen grundlegend geklärt sein, bevor man jemanden einen Dieb nennt und vor die Tür setzt.
Diese im Beamtenrecht festgelegte Grenze, hat mich auf die Idee gebracht, auch im Rahmen der "ich bestehle meinen Arbeitgeber"-Fälle, das Strafrecht einzuschalten. Diebstahl ist ja nun kein Kavalliersdelikt und das Strafrecht ist schließlich dafür zuständig. Es scheint vielleicht so, als ob ich hier mit Kanonen auf Spatzen schießen will. Aber ein Prozess der einen Diebstahl verhandelt, untersucht auch akribisch, wie diebisch der Dieb wirklich war. Da werden Zeugen gehört. Hat sie die Pfandbons tatsächlich genommen? Sind die Zeugen glaubwürdig? Gibt es weitere Spuren wie Fingerabdrücke und verräterische Genanhaftungen? Wie hoch darf man den Wert von Maultaschen noch ansetzen auf ihrem Weg zum Mülleimer. Sind sie noch Maultasche oder schon Müll? Ist ein Mitnahmeverbot in diesem Fall verfassungsrechtlich gedeckt? Befand sich die Sekretärin vielleich sogar in einem Verbotsirrtum, da der Bestohlene es jahrelang nicht für nötig gehalten hatte, sie auf ihr unrechtes Tun aufmerksam zu machen. Oder befand sie sich in einer Notlage, weil der Duft der Bulette in ihrem hungrigen Hirn eine Heißhungerattacke auslöste und sie sich nicht anders zu helfen wußte?
Hat der Bestohlene allen seinen Sorgfaltspflichten genüge getan. Als da wären ....
Ja, ich glaube wirklich, alle diese Fragen müssen grundlegend geklärt sein, bevor man jemanden einen Dieb nennt und vor die Tür setzt.
illona - 24. Okt, 14:26
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