Naiv
Ein Beamter muss entlassen werden, wenn er etwas ausgefressen hat und ihm ein Gericht dafür eine Strafe von mindestes 12 Monaten aufbrummt. So zumindestest habe ich die entsprechende Passage über Beamtenrecht im Wikipedia verstanden.
Diese im Beamtenrecht festgelegte Grenze, hat mich auf die Idee gebracht, auch im Rahmen der "ich bestehle meinen Arbeitgeber"-Fälle, das Strafrecht einzuschalten. Diebstahl ist ja nun kein Kavalliersdelikt und das Strafrecht ist schließlich dafür zuständig. Es scheint vielleicht so, als ob ich hier mit Kanonen auf Spatzen schießen will. Aber ein Prozess der einen Diebstahl verhandelt, untersucht auch akribisch, wie diebisch der Dieb wirklich war. Da werden Zeugen gehört. Hat sie die Pfandbons tatsächlich genommen? Sind die Zeugen glaubwürdig? Gibt es weitere Spuren wie Fingerabdrücke und verräterische Genanhaftungen? Wie hoch darf man den Wert von Maultaschen noch ansetzen auf ihrem Weg zum Mülleimer. Sind sie noch Maultasche oder schon Müll? Ist ein Mitnahmeverbot in diesem Fall verfassungsrechtlich gedeckt? Befand sich die Sekretärin vielleich sogar in einem Verbotsirrtum, da der Bestohlene es jahrelang nicht für nötig gehalten hatte, sie auf ihr unrechtes Tun aufmerksam zu machen. Oder befand sie sich in einer Notlage, weil der Duft der Bulette in ihrem hungrigen Hirn eine Heißhungerattacke auslöste und sie sich nicht anders zu helfen wußte?
Hat der Bestohlene allen seinen Sorgfaltspflichten genüge getan. Als da wären ....
Ja, ich glaube wirklich, alle diese Fragen müssen grundlegend geklärt sein, bevor man jemanden einen Dieb nennt und vor die Tür setzt.
Diese im Beamtenrecht festgelegte Grenze, hat mich auf die Idee gebracht, auch im Rahmen der "ich bestehle meinen Arbeitgeber"-Fälle, das Strafrecht einzuschalten. Diebstahl ist ja nun kein Kavalliersdelikt und das Strafrecht ist schließlich dafür zuständig. Es scheint vielleicht so, als ob ich hier mit Kanonen auf Spatzen schießen will. Aber ein Prozess der einen Diebstahl verhandelt, untersucht auch akribisch, wie diebisch der Dieb wirklich war. Da werden Zeugen gehört. Hat sie die Pfandbons tatsächlich genommen? Sind die Zeugen glaubwürdig? Gibt es weitere Spuren wie Fingerabdrücke und verräterische Genanhaftungen? Wie hoch darf man den Wert von Maultaschen noch ansetzen auf ihrem Weg zum Mülleimer. Sind sie noch Maultasche oder schon Müll? Ist ein Mitnahmeverbot in diesem Fall verfassungsrechtlich gedeckt? Befand sich die Sekretärin vielleich sogar in einem Verbotsirrtum, da der Bestohlene es jahrelang nicht für nötig gehalten hatte, sie auf ihr unrechtes Tun aufmerksam zu machen. Oder befand sie sich in einer Notlage, weil der Duft der Bulette in ihrem hungrigen Hirn eine Heißhungerattacke auslöste und sie sich nicht anders zu helfen wußte?
Hat der Bestohlene allen seinen Sorgfaltspflichten genüge getan. Als da wären ....
Ja, ich glaube wirklich, alle diese Fragen müssen grundlegend geklärt sein, bevor man jemanden einen Dieb nennt und vor die Tür setzt.
illona - 24. Okt, 14:26
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12 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
schlafmuetze - 24. Okt, 16:36
Ich glaube, liebe Illona, du verrennst dich da in etwas.
Schon als ich vor 32 Jahren in einer Näherei anfing zu arbeiten, war ganz klar geregelt: Wer eine Rolle Garn mitnimmt fliegt.
Wer Stoffreste mitnimmt OHNE DEN CHEF ZU FRAGEN fliegt.
Wer mehrfach zu spät kommt fliegt ebenfalls.
Über was regst du dich auf? Das war schon immer so.
Letztlich weiß es jeder. Wenn der Laden 30 Angestellte hat und jeder nimmt etwas zu essen mit ... ???
In Lebensmittel verarbeitende oder herstellenden Betrieben sollte sowas Arbeitsvertragsmäßig geregelt sein, ist es meistens auch.
Meine Tochter ist Köchin. In dem Betrieb, wo sie arbeitet, wird z.B. im Monat eine Pauschale vom Lohn abgezogen, dafür kann jeder im Betrieb essen, aber NICHS mitnehmen, auch keine Reste.
Wer die Finger von anderer Leute Sachen läßt, hat in der Richtung auch nichts zu befürchten.
Egal um welche Fälle es geht, hätten die Betroffenen nicht ihre Vorgesetzten fragen können?
Vielleicht sollte mehr miteinander gesprochen werden.
Liebe Grüße zum Wochenende :-)
Schon als ich vor 32 Jahren in einer Näherei anfing zu arbeiten, war ganz klar geregelt: Wer eine Rolle Garn mitnimmt fliegt.
Wer Stoffreste mitnimmt OHNE DEN CHEF ZU FRAGEN fliegt.
Wer mehrfach zu spät kommt fliegt ebenfalls.
Über was regst du dich auf? Das war schon immer so.
Letztlich weiß es jeder. Wenn der Laden 30 Angestellte hat und jeder nimmt etwas zu essen mit ... ???
In Lebensmittel verarbeitende oder herstellenden Betrieben sollte sowas Arbeitsvertragsmäßig geregelt sein, ist es meistens auch.
Meine Tochter ist Köchin. In dem Betrieb, wo sie arbeitet, wird z.B. im Monat eine Pauschale vom Lohn abgezogen, dafür kann jeder im Betrieb essen, aber NICHS mitnehmen, auch keine Reste.
Wer die Finger von anderer Leute Sachen läßt, hat in der Richtung auch nichts zu befürchten.
Egal um welche Fälle es geht, hätten die Betroffenen nicht ihre Vorgesetzten fragen können?
Vielleicht sollte mehr miteinander gesprochen werden.
Liebe Grüße zum Wochenende :-)
illona - 24. Okt, 19:42
.... ich habe mich nicht verrannt, ich sitze wutschnaubend auf meiner Palme und kann mich nicht entscheiden, wen ich zuerst abwatschen soll.
Aber du selber, meinst du nicht, dass du vielleicht, ich mein ja nur so ganz ein bischen vielleicht, hie und da den einen oder anderen Grauton übersiehst?
Dir auch ein schönes Wochenende
Aber du selber, meinst du nicht, dass du vielleicht, ich mein ja nur so ganz ein bischen vielleicht, hie und da den einen oder anderen Grauton übersiehst?
Dir auch ein schönes Wochenende
schlafmuetze - 25. Okt, 13:15
Hallo Ilona :-)
Welchen Grauton meinst du?
Wo alles dran scheitert sind die zwischenmenschlichen Beziehungen.
Wo ein Chef etwas lässig handhabt, wird es gnadenlos ausgenutzt. Unsere Gesellschaft ist eine Ellbogengesellschaft geworden. Jemand, der noch an Werte wie Anstand, Ehrlichkeit usw. glaubt, wird belächelt - wenn er Glück hat. Wenn er Pech hat wird ihm gesagt, das er zu dumm zum Leben ist. Immer ich zuerst?
Warum kann es schwierig sein, zu fragen, ob ich die Maultaschen mitnehmen darf? Wo ist da der Grauton? Wird die Familie der Pflegerin verhungern, wenn sie das Essen selber kaufen muß? Was wäre denn passiert, wenn sie die Maultaschen nicht mitgenommen hätte?
Natürlich kann man über die harten Folgen geteilter Meinung sein. Aber die Ursache ist klar: Eine Person hat eine Anordnung nicht eingehalten.
Was würdet ihr denn machen, wenn ihr Chef seid und die Mitarbeiter halten sich nicht an die Regeln?
Wer ganz ehrlich ist muß zugeben, das ihm dann auch irgendwann der Kragen platzt.
@ HrWolf .. du mußt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Eine andere Nummer sind die Manager, die Firmen "an die Wand fahren" und dicke Boni dafür kassieren. Natürlich ist das vertragsmäßig abgesegnet. Ändern müßten die Manager solche vertraglichen Abmachungen selber, wenn da nicht der Staat eingreift. Aber wer sägt schon den Ast ab, auf dem er sitzt. Das regt mich auch auf. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es anders besser funktioniert.
Grüßli zum Sonntag :-)
Wo alles dran scheitert sind die zwischenmenschlichen Beziehungen.
Wo ein Chef etwas lässig handhabt, wird es gnadenlos ausgenutzt. Unsere Gesellschaft ist eine Ellbogengesellschaft geworden. Jemand, der noch an Werte wie Anstand, Ehrlichkeit usw. glaubt, wird belächelt - wenn er Glück hat. Wenn er Pech hat wird ihm gesagt, das er zu dumm zum Leben ist. Immer ich zuerst?
Warum kann es schwierig sein, zu fragen, ob ich die Maultaschen mitnehmen darf? Wo ist da der Grauton? Wird die Familie der Pflegerin verhungern, wenn sie das Essen selber kaufen muß? Was wäre denn passiert, wenn sie die Maultaschen nicht mitgenommen hätte?
Natürlich kann man über die harten Folgen geteilter Meinung sein. Aber die Ursache ist klar: Eine Person hat eine Anordnung nicht eingehalten.
Was würdet ihr denn machen, wenn ihr Chef seid und die Mitarbeiter halten sich nicht an die Regeln?
Wer ganz ehrlich ist muß zugeben, das ihm dann auch irgendwann der Kragen platzt.
@ HrWolf .. du mußt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Eine andere Nummer sind die Manager, die Firmen "an die Wand fahren" und dicke Boni dafür kassieren. Natürlich ist das vertragsmäßig abgesegnet. Ändern müßten die Manager solche vertraglichen Abmachungen selber, wenn da nicht der Staat eingreift. Aber wer sägt schon den Ast ab, auf dem er sitzt. Das regt mich auch auf. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es anders besser funktioniert.
Grüßli zum Sonntag :-)
illona - 25. Okt, 14:11
und wenn mir dann der Kragen platzt, pick ich mir einen raus, und setzt ihn vor die Tür. Dann hab ich erstmal Ruhe. Dass die anderen kleinen Übeltäter ungeschoren davonkommen, was kümmert es mich.
Manchmal ist es wichtig Äpfel mit Birnen zu vergleichen und manchmal ist nicht jede Birne auch eine Birne, sondern ein getarnter Apfel.
Zu den Grautönen eine alte Weisheit, es gibt nicht nur schwarz und weiß sondern auch eine ganze Menge dazwischen. Es tut mir leid, besser kann ich es hier nicht erklären.
In einem sind uns "die da oben" voraus. Sie halten egal was kommt, zusammen wie Pech und Schwefel.
Dir auch einen schönen sonnigen Sonntag
Manchmal ist es wichtig Äpfel mit Birnen zu vergleichen und manchmal ist nicht jede Birne auch eine Birne, sondern ein getarnter Apfel.
Zu den Grautönen eine alte Weisheit, es gibt nicht nur schwarz und weiß sondern auch eine ganze Menge dazwischen. Es tut mir leid, besser kann ich es hier nicht erklären.
In einem sind uns "die da oben" voraus. Sie halten egal was kommt, zusammen wie Pech und Schwefel.
Dir auch einen schönen sonnigen Sonntag
HrWolf - 24. Okt, 17:39
Super Idee, so weit hatte ich noch gar nicht gedacht.
Übrigens: Wer Kinder missbraucht oder Frauen vergewaltigt verliert nicht zwangsläufig seinen Job....
ah - nee, is klar, die Opfer arbeiteten dann ja auch in einem anderem Unternehmen ( oder gehen noch in den Kindergarten) ... ich dummi ...
Übrigens: Wer Kinder missbraucht oder Frauen vergewaltigt verliert nicht zwangsläufig seinen Job....
ah - nee, is klar, die Opfer arbeiteten dann ja auch in einem anderem Unternehmen ( oder gehen noch in den Kindergarten) ... ich dummi ...
illona - 24. Okt, 19:45
... das bringt mich jetzt wiederum darauf, dass natürlich auch eine Sozialprognose erstellt werden muss. Allerdings seh ich da schwarz, in dem Alter ändert sich keiner mehr.
HrWolf - 24. Okt, 19:57
Klaro... 5-jährige sind einfach nicht zu ändern und senden permanent sexuelle Reize aus .... *teuflisch-grins*
... oder habe ich da grad´ etwas falsch verstanden ...
Aber mal ernsthaft: Du hast recht. Wenn ich richtig informiert bin, dann wurde keiner der Diebe zivilrechtlich belangt. Komisch ...
... oder habe ich da grad´ etwas falsch verstanden ...
Aber mal ernsthaft: Du hast recht. Wenn ich richtig informiert bin, dann wurde keiner der Diebe zivilrechtlich belangt. Komisch ...
illona - 24. Okt, 20:54
mal teuflisch mitgrins
Aber auf deine Frage: Das ist gar nicht komisch. Natürlich immer vorausgesetzt, dass ich alles richtig verstanden habe. Die Kündigungen wurden nicht aufgrund der Diebstähle ausgesprochen, sonder aufgrund des daraus resultierenden Vertrauensverlustes. Der Diebstahl muss, wie wir bei den Pfandbons gelernt haben, auch nicht nachgewiesen werden. Der alleinige Verdacht reicht völlig.
Auf meiner Palme ist übrigens noch ein Platz frei...
Aber auf deine Frage: Das ist gar nicht komisch. Natürlich immer vorausgesetzt, dass ich alles richtig verstanden habe. Die Kündigungen wurden nicht aufgrund der Diebstähle ausgesprochen, sonder aufgrund des daraus resultierenden Vertrauensverlustes. Der Diebstahl muss, wie wir bei den Pfandbons gelernt haben, auch nicht nachgewiesen werden. Der alleinige Verdacht reicht völlig.
Auf meiner Palme ist übrigens noch ein Platz frei...
HrWolf - 24. Okt, 21:02
ich sitze auf dem Zweig gleich unter deinem ...
Aurisa - 24. Okt, 21:05
Ja... daß der Diebstahl noch nicht mal nachgewiesen werden muss... das ist sowieso der Oberhammer :(...
Es reicht also, daß der Arbeitgeber dem Gericht glaubhaft machen kann, daß jemand was genommen haben KÖNNTE... und dann vielleicht noch einen Arbeitgeber als Zeugen benennt... der natürlich die reine Wahrheit sagt... und keinesfalls von seinen Vorgesetzten beeinflusst ist...
Aber wenn jemand mal eben ein paar Milliarden verzockt... dann darf er bleiben... wird weder angeklagt noch entlassen... und von unserem Steuergeld bekommt er dann noch fette Boni-Millionen in den Hintern geblasen...
Es reicht also, daß der Arbeitgeber dem Gericht glaubhaft machen kann, daß jemand was genommen haben KÖNNTE... und dann vielleicht noch einen Arbeitgeber als Zeugen benennt... der natürlich die reine Wahrheit sagt... und keinesfalls von seinen Vorgesetzten beeinflusst ist...
Aber wenn jemand mal eben ein paar Milliarden verzockt... dann darf er bleiben... wird weder angeklagt noch entlassen... und von unserem Steuergeld bekommt er dann noch fette Boni-Millionen in den Hintern geblasen...
illona - 24. Okt, 21:51
ganz ruhig Aurisa, komm setz dich erstmal ...
Um genau zu sein und immer noch vorausgesetzt ich habe es richtig verstanden, muss glaubhaft gemacht werden, dass das Vertrauen aufgrund eines Verdachtes zerstört ist. Der Verdacht selber scheint nur von untergeordneter Bedeutung zu sein.
Und die Sache mit den Boni, das ist eine andere Baustelle, dafür hab ich eine separate Palme ;o)
Um genau zu sein und immer noch vorausgesetzt ich habe es richtig verstanden, muss glaubhaft gemacht werden, dass das Vertrauen aufgrund eines Verdachtes zerstört ist. Der Verdacht selber scheint nur von untergeordneter Bedeutung zu sein.
Und die Sache mit den Boni, das ist eine andere Baustelle, dafür hab ich eine separate Palme ;o)
Aurisa - 24. Okt, 22:00
Ich glaub du kannst bald einen Kokosnussproduktion aufmachen ;)...
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